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Beistandschaften in gerichtlichen Verfahren für Kinder und Jugendliche


Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, in familienrechtlichen Verfahren die Interessen und Rechte Minderjähriger zu
vertreten. Die Bestellung erfolgt per Beschluss durch das Familiengericht. Er wird tätig in Kindschaftssachen, das sind
nach § 151 FamFG alle dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren.

§ 151 FamFG alle dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren. 

Diese betreffen:

  • die elterliche Sorge
  • das Umgangsrecht
  • die Vormundschaft
  • eine Pflegschaft für einen Minderjährigen oder
  • die freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen
  • außerdem wird er in Abstammungssachen nach §169 FamFG tätig und
  • in Adoptionssachen nach § 186 FamFG

Der Verfahrensbeistand vertritt im gerichtlichen Verfahren die Interessen und Wünsche des Kindes. Er informiert das Kind über Inhalt, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens. In der Regel hat er zusätzliche die Aufgabe, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.


Ihre Ansprechpartnerin

Martina Breit
Tel.: 0261 30424-20
E-Mail: mb@skf-koblenz.de