Wir begleiten - falls nötig ...
Menschen, die auf Grund einer Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, benötigen Hilfe. Die gesetzliche Betreuung soll diese Menschen unterstützen und ihnen helfen, ihre Selbstbestimmungsrechte zu erhalten. In Deutschland werden über eine Million Menschen gesetzlich betreut – vielfach ehrenamtlich.
Gesetzliche Betreuungen für die Stadt Koblenz und für den Kreis Mayen-Koblenz
Unsere Aufgabe ist die Führung von gesetzlichen Betreuungen für Volljährige, die nach § 1897 Abs. 1 BGB aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Dazu gehören z. B.:
- Sicherstellung der Existenz
- Krisenintervention
- Stabilisierung und Stärkung der Persönlichkeit
- Verselbständigung im Rahmen der Möglichkeiten
Wir informieren Sie gerne darüber, welche Aufgabenkreise eine gesetzliche Betreuung umfassen kann und wie der Richter zu seiner Entscheidung kommt. Ebenso zeigen wir Ihnen auf, welche Unterschiede sich zwischen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Übernahme einer Betreuung zeigen. Unsere Querschnittsmitarbeiterinnen sind darüber hinaus zuständig für Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit.
Wichtig: Die Zuständigkeitsgebiete unserer Vereinsbetreuerinnen sind klar getrennt. Ihre eigene Meldeadresse (Stadt oder Kreis) entscheidet über die Zuordnung und Bindung an unsere Mitarbeiterinnen.
Betreuungen Stadt Koblenz
Betreuungsverein Kreis Mayen-Koblenz
Schulung und Begleitung von ehrenamtlich Betreuenden
Die Mitarbeiterinnen unserer Betreuungsvereine sind zuständig für die planmäßige Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen. Sie beraten und unterstützen die ehrenamtlich Tätigen, auch Familienangehörige, in der Ausübung ihrer Aufgaben. Ebenso informieren die Mitarbeiterinnen unter anderem zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Sie beraten Bevollmächtigte, die z. B. ihre Angehörigen aufgrund der Vollmacht rechtlich vertreten, und bieten regelmäßig Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch sowie zur Weiterbildung an.
Ein Betreuer oder eine Betreuerin dürfen nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Bereiche, in denen Betroffene ihre Angelegenheiten eigenständig erledigen können, dürfen gesetzliche Betreuungen nicht übertragen werden.
Aktuelle Veranstaltungen
Sprechstunde: gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Überblick Sozialrecht
Info und Anmeldung unter Tel.: 026130424-26 oder Mail an tk@skf-koblenz.de