Wir begleiten – falls nötig
Manche Menschen können aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen ihre persönlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. In solchen Fällen bietet die gesetzliche Betreuung Unterstützung und trägt dazu bei, die Selbstbestimmungsrechte der betroffenen Menschen zu sichern. Sie ist keine Entmündigung, sondern Hilfe an der Seite der Betroffenen.
In Deutschland werden derzeit über eine Million Menschen gesetzlich betreut – ein großer Teil davon durch ehrenamtliche Betreuer:innen. Oft übernehmen Angehörige diese Aufgabe, aber auch engagierte Bürger:innen leisten hier einen wertvollen Beitrag.
Warum gesetzliche Betreuung wichtig ist
Eine gesetzliche Betreuung soll Menschen mit Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Betreuer:innen handeln dabei auf der Grundlage der Wünsche der betreuten Person. Nur wenn deren Wünsche nicht ermittelt werden können oder zu erheblichen Nachteilen führen würden, darf das objektive Interesse der Person berücksichtigt werden.
Wichtig ist: Eine Betreuung bedeutet keine „Entmündigung“. Vielmehr werden nur die Bereiche geregelt, in denen Unterstützung tatsächlich notwendig ist – zum Beispiel bei finanziellen Angelegenheiten, beim Abschluss von Verträgen oder bei medizinischen Entscheidungen. So bleibt die Selbstständigkeit der Betroffenen so weit wie möglich erhalten.
Unsere Aufgaben als Betreuungsverein
Der SkF Koblenz ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um gesetzliche Betreuung. Die Mitarbeiterinnen übernehmen verschiedene Aufgaben:
- Führung gesetzlicher Betreuungen
- Begleitung ehrenamtlicher Betreuer:innen: Gewinnung, Schulung und fachliche Beratung
- Unterstützung von Angehörigen und Bevollmächtigten, die rechtliche Verantwortung für ihre Familienmitglieder tragen
- Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte
- Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige
- Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit zu gesetzlichen Betreuungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Ehegattennotvertretungsrecht
Gesetzliche Betreuungen in Koblenz
Der SkF Betreuungsverein Koblenz führt im Auftrag der Stadt Koblenz gesetzliche Betreuungen für volljährige Menschen, die nach § 1814 BGB ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig rechtlich besorgen können.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Sicherstellung der Existenz (z. B. Anträge bei Behörden, Sozialleistungen)
- Krisenintervention in akuten Notlagen
- Stabilisierung und Stärkung der Persönlichkeit
- Förderung von Selbstständigkeit im Rahmen der individuellen Möglichkeiten
- Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung in Koblenz
Leitbild
Der SkF ist ein Frauenverband in der katholischen Kirche. Er verwirklicht durch seine caritative Arbeit einen zentralen kirchlichen Auftrag. Die Gründungsidee von Agnes Neuhaus – dass Frauen in besonderen Notlagen gezielte Unterstützung benötigen – ist bis heute aktuell.
Der SkF Koblenz arbeitet auf Grundlage dieses Leitbildes. Im Fachbereich Betreuungen gilt der Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist es, die Selbsthilfekräfte und Ressourcen von Frauen und Männern zu fördern und zu stärken. Dabei steht der Mensch mit seiner Würde und seinen Möglichkeiten im Mittelpunkt.
Kontakt
Fachbereich Gesetzliche Betreuung – SkF Koblenz
📧 betreuungsverein@skf-koblenz.de
Ihre Ansprechpartnerinnen:
- Lisa Heiles – Tel.: 0261 30424-29 | lh@skf-koblenz.de
- Tanja Ritter-Holzhausen – Tel.: 0261 30424-40 | tr@skf-koblenz.de