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Betreuungen Stadt Koblenz


Unsere Aufgabe ist die Führung von gesetzlichen Betreuungen für Volljährige, die nach § 1814 BGB aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr rechtlich besorgen können. Dazu gehören z.B.:

  • Sicherstellung der Existenz
  • Krisenintervention
  • Stabilisierung und Stärkung der Persönlichkeit
  • Verselbstständigung im Rahmen der Möglichkeiten

Querschnitt-/ Öffentlichkeitsaufgaben

Der SkF Trägerverein beheimatet den Fachbereich Betreuungen für die Stadt Koblenz. Die Mitarbeiterinnen unserer Betreuungsvereine sind zuständig für die planmäßige Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Betreuer:innen. Sie beraten und unterstützen die ehrenamtlich Tätigen, auch Familienangehörige, in der Ausübung ihrer Aufgaben. Auch beraten wir Bevollmächtigte, die z.B. ihre Angehörigen aufgrund der Vollmacht rechtlich vertreten und bieten ehrenamtlichen Betreuer:innen und Bevollmächtigten regelmäßig Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch sowie zur Weiterbildung an. Die Querschnittsmitarbeiterinnen sind darüber hinaus zuständig für Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit in der Stadt Koblenz. Die Mitarbeiterinnen informieren zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmachten, das Ehegattennotvertretungsrecht und die Patientenverfügungen.

Unsere Unterstützungsangebote

Menschen, die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, benötigen Hilfe. Die rechtliche Betreuung soll diese Menschen unterstützen und ihnen helfen, ihre Selbstbestimmungsrechte zu erhalten. In Deutschland werden über eine Million Menschen gesetzlich betreut vielfach ehrenamtlich.

Unsere Aufgaben als Betreuungsverein sind:

  • Beratung und Information rund um die gesetzliche Betreuung sowie zu den vorsorgenden Verfügungen
  • Fachliche Begleitung ehrenamtlicher Betreuer
  • Beratung und Unterstützung von Ehrenamtlichen, Bevollmächtigten und Betroffenen
  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Erfahrungsaustausch
  • Versicherungsschutz für ehrenamtliche Betreuer

Leitbild für den Fachbereich Gesetzliche Betreuung im SkF Koblenz

Der SkF ist ein Frauenverband in der katholischen  Kirche. Er verwirklicht durch seine caritative Tätigkeit einen zentralen Auftrag in der Kirche. Die Gründungsidee von Agnes Neuhaus, dass es Armuts- und Notsituationen gibt, von denen Frauen besonders betroffen sind und gezielte Hilfestellung benötigen, ist auch heute noch aktuell. Aufgabe des SkF ist es daher, dem Gründungskonzept entsprechend, insbesondere Frauen, Mädchen und Kindern, aber auch generell Menschen in Armut und Not zu helfen.

Der SkF Koblenz mit dem Fachbereich Betreuungen für die Stadt Koblenz arbeitet auf der Basis dieses Leitbildes und verfolgen den Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Diese soziale Arbeit orientiert sich an den Selbsthilfekräften und Ressourcen seiner Klientel, Frauen wie Männer, unterstützt und fördert diese. Dabei steht der Mensch im Vordergrund.

Kontakt zum Fachbereich

betreuungsverein@skf-koblenz.de


Ihre Ansprechpartnerin

Lisa Heiles
Tel.: 0261 30424-29
E-Mail: lh@skf-koblenz.de


Die nächsten Veranstaltungen

Sprechstunde: gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Ehegattennotvertretungsecht

Datum: 21. Februar 2025
Uhrzeit: 10:00 - 12:00
Ort: SkF Koblenz, 2. Etage, Kurfürstenstr. 87, 56068 Koblenz

Der Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Koblenz ist Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung oder Vorsorgemöglichkeiten wie der Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung und dem Ehegattennotvertretungsrecht.

Durch einen Unfall oder Erkrankung kann jeder irgendwann in die Lage versetzt werden, nicht mehr eigenständig für sich selbst Entscheidungen zu treffen, ärztlichen Eingriffen zuzustimmen, finanzielle Angelegenheit zu regeln oder Anträge zu stellen und vieles vieles mehr. Doch wer übernimmt dann diese Aufgabe und was kann man selbst im Vorfeld schon klären?  In gesunden Tagen vorsorgen, diese Möglichkeit besteht mittels Vorsorgender Verfügungen. Die Entscheidung, welche Form der Vorsorge getroffen wird, ist sehr individuell und muss letztlich von jedem selbst getroffen werden. Wer Information über die verschiedenen Verfügungen benötigt oder wissen möchte wie und in welchen Fällen eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird, ist eingeladen sich an den Betreuungsverein zu wenden und die Sprechstunden zu nutzen. Selbstverständlich können auch gesonderte Termine vereinbart werden. Um Voranmeldung bei Lisa Heiles unter 0261-3042429 oder betreuungsverein@skf-koblenz.de wird gebeten.


Einführung als ehrenamtliche:r Betreuer:in Teil1

Datum: 5. April 2025
Uhrzeit: 9:00 - 13:00
Ort: Beratungsladen des SkF Moselweißerstraße 34 a, 56073 Koblenz

Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig erledigen, bedarf es einer rechtlichen Vertretung. Dies kann entweder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer gesetzlichen Betreuung geschehen. Durch den demographischen als auch den gesellschaftlichen Wandel gibt es jedoch nicht nur immer mehr Menschen ohne Angehörige, die Angehörigen wohnen  teilweise zu weit entfernt oder trauen sich die Übernahme einer solch verantwortungsvollen Aufgabe nicht zu. Daher ist es wichtig über die Vertretungsmöglichkeiten zu informieren und Menschen die sich engagieren möchten in  ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer:in oder Vollmachtnehmer:in zu begleiten und zu unterstützen. Der Kurs besteht aus zwei (aufeinander aufbauenden) Teilen und führt in die grundlegenden Themen der  Betreuertätigkeit ein. Die Unterschiede zwischen privater Vorsorge und gesetzlicher Betreuung, sowie das seit dem 01.01.2023 in Kraft getretene Betreuungsrecht, werden dargestellt. Zudem werden die Rechte und Pflichten  ehrenamtlicher Betreuer:innen  und die möglichen Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung näher betrachtet, insbesondere die der Vermögens- und Gesundheitssorge sowie freiheitsentziehender Maßnahmen.