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Vormundschaften/Pflegschaften für Kinder und Jugendliche


Die Vormundschaft für ein Kind bedeutet, sich um dessen rechtliche Belange zu kümmern. Ein Vormund übernimmt in dieser Hinsicht die Rolle der Eltern. Unser Verein bietet hauptamtlich geführte Vormundschaften/Pflegschaften. Die Mitarbeiterinnen sind stets durch das Familiengericht persönlich bestellt.