Der Kontrollierte Umgang ist eine Sonderform des betreuten Umgangs. Dieser ist gekennzeichnet durch die ständige Anwesenheit einer fachlich qualifizierten Begleitperson, die die Umgangssituation beobachtet und kontrolliert. Nach § 18 Abs. 3 SGB VIII soll somit bei der Ausführung (gerichtlich) vereinbarter Umgangskontakte eine Hilfestellung gegeben werden.
- Gewährleistung von Schutz und Sicherheit des Kindes
- Förderung der Identitätsbildung durch Wiederherstellung und/oder Aufbau des Kontaktes zum Umgangsberechtigten
- Regelmäßigkeit der Umgangskontakte
Ein Kontrollierter Umgang wird über das zuständige Jugendamt vermittelt.
Ihre AnsprechpartnerinnenBitte nutzen Sie für Anfragen folgende Mailadresse: spfh@skf-koblenz.de | ||
Nora Hanses Mobil: 01625497995 E-Mail: nh@skf-koblenz.de | Andrea Hofmann | Miriam Huke Mobil: 0162 5276717 E-Mail: hm@skf-koblenz.de |
Tanja Möwis Mobil: 0151 56613016 E-Mail: tm@skf-koblenz.de | Michelle Sikora |