
Der Kontrollierte Umgang ist eine Sonderform des betreuten Umgangs. Dieser ist gekennzeichnet durch die ständige Anwesenheit einer fachlich qualifizierten Begleitperson, die die Umgangssituation beobachtet und kontrolliert. Nach § 18 Abs. 3 SGB VIII soll somit bei der Ausführung (gerichtlich) vereinbarter Umgangskontakte eine Hilfestellung gegeben werden.
- Gewährleistung von Schutz und Sicherheit des Kindes
- Förderung der Identitätsbildung durch Wiederherstellung und/oder Aufbau des Kontaktes zum Umgangsberechtigten
- Regelmäßigkeit der Umgangskontakte
Ein Kontrollierter Umgang wird über das zuständige Jugendamt vermittelt.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Andrea Hofmann
Tel.: 0261 30424-22
E-Mail: ah@skf-koblenz.de
Michelle Zimmermann
Tel.: 0261 30424-44
E-Mail: mz@skf-koblenz.de
Miriam Huke
Tel.: 0162 5276717
E-Mail: hm@skf-koblenz.de
Jessica Knopp
Tel.: 0261 30424-14
E-Mail: jk@skf-koblenz.de