Die Erziehungsbeistandschaft ist nach § 30 SGB VIII gesetzlich festgeschrieben und zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche ambulant zu unterstützen. Es handelt sich dabei, nach § 27 SGB VIII, um eine spezielle Art der Hilfe zur Erziehung. Grundlegendes Ziel der Hilfe soll eine Verselbstständigung des Heranwachsenden innerhalb seines sozialen Umfelds sein, sodass eine eigenverantwortliche Lebensführung angestrebt werden kann.
- Stärkung des Selbstwertgefühls des jungen Menschen
- Bewältigung familiärer und/oder persönlicher Krisen
- Schulische und berufliche Integration der jungen Menschen
- Alltagsbewältigung und Freizeitgestaltung
- Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten
Die Erziehungsbeistandschaft wird über das zuständige Jugendamt vermittelt.
Ihre AnsprechpartnerinnenBitte nutzen Sie für Anfragen folgende Mailadresse: spfh@skf-koblenz.de | ||
| Michelle Sikora Tel.: 0261 30424-44 E-Mail: ms@skf-koblenz.de | Andrea Hofmann | Miriam Huke Mobil: 0162 5276717 E-Mail: hm@skf-koblenz.de |
| Tanja Möwis Mobil: 0151 56613016 E-Mail: tm@skf-koblenz.de | ||