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Gehsteigbelästigungsgesetz: Beratungs- und Schutzkonzept für schwangere Frauen stärken


Berlin/Dortmund, 05. Juli 2024. Gemeinsam mit seinem Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßt der Deutsche Caritasverband (DCV) die Stärkung des Beratungs- und Schutzkonzepts für schwangere Frauen in Konfliktsituationen. Das bestehende Konzept soll mit dem Gesetz zur Gehsteigbelästigung erweitert werden, das heute im Bundestag beschlossen wird.

Kein Spießrutenlauf für schwangere Frauen in Konfliktsituationen

„Eine ungewollt schwangere Frau, die weder Ein noch Aus weiß, braucht ein offenes Ohr und eine ausgestreckte Hand, keinen Spießrutenlauf“, sagt Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. Sicher und vertraulich erreichbare Beratungsstellen seien ein zentraler Bestandteil einer guten Versorgung von Schwangeren. „Um den ungehinderten Zugang zur Beratung zu gewährleisten, ist es elementar wichtig, Störungen rund um Schwangerschaftsberatungsstellen abzuwenden. Das gilt auch für die Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch,“ so Welskop-Deffaa.

Frauen erleben Beratung hilfreich

Denn nur aufgrund der Beratungspflicht finden viele Frauen in Konfliktsituationen den Weg in eine Beratung, die sie dann in aller Regel als hilfreich erleben. „Eine ergebnisoffene und an der Situation der Frau orientierte Beratung stärkt Frauen, in der Ausnahmesituation des Schwangerschaftskonflikts eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen,“ hält Yvonne Fritz, SkF Gesamtverein fest. Durch die gesetzliche verankerte Beratungspflicht kann eine flächendeckende Versorgung von Beratungsstellen für Frauen garantiert werden. Sie aufzuheben stellt für SkF und DCV keine Lösung dar.


Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 138 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 40 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.


Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund,
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