Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig erledigen, bedarf es einer rechtlichen Vertretung. Dies kann entweder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer gesetzlichen Betreuung geschehen. Durch den demographischen als auch den gesellschaftlichen Wandel gibt es jedoch nicht nur immer mehr Menschen ohne Angehörige, die Angehörigen wohnen teilweise zu weit entfernt oder trauen sich die Übernahme einer solch verantwortungsvollen Aufgabe nicht zu. Daher ist es wichtig über die Vertretungsmöglichkeiten zu informieren und Menschen die sich engagieren möchten in ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer:in oder Vollmachtnehmer:in zu begleiten und zu unterstützen. Der Kurs besteht aus zwei (aufeinander aufbauenden) Teilen und führt in die grundlegenden Themen der Betreuertätigkeit ein. Die Unterschiede zwischen privater Vorsorge und gesetzlicher Betreuung, sowie das seit dem 01.01.2023 in Kraft getretene Betreuungsrecht, werden dargestellt. Zudem werden die Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer:innen und die möglichen Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung näher betrachtet, insbesondere die der Vermögens- und Gesundheitssorge sowie freiheitsentziehender Maßnahmen.
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig erledigen, bedarf es einer rechtlichen Vertretung. Dies kann entweder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer gesetzlichen Betreuung geschehen. Durch den demographischen als auch den gesellschaftlichen Wandel gibt es jedoch nicht nur immer mehr Menschen ohne Angehörige, die Angehörigen wohnen teilweise zu weit entfernt oder trauen sich die Übernahme einer solch verantwortungsvollen Aufgabe nicht zu. Daher ist es wichtig über die Vertretungsmöglichkeiten zu informieren und Menschen die sich engagieren möchten in ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer:in oder Vollmachtnehmer:in zu begleiten und zu unterstützen. Der Kurs besteht aus zwei (aufeinander aufbauenden) Teilen und führt in die grundlegenden Themen der Betreuertätigkeit ein. Die Unterschiede zwischen privater Vorsorge und gesetzlicher Betreuung, sowie das seit dem 01.01.2023 in Kraft getretene Betreuungsrecht, werden dargestellt. Zudem werden die Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer:innen und die möglichen Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung näher betrachtet, insbesondere die der Vermögens- und Gesundheitssorge sowie freiheitsentziehender Maßnahmen.
Absehbar oder unverhofft kommt es in der rechtlichen Betreuung immer wieder vor, dass betreute Menschen zu Erben werden. Ehrenamtliche Betreuer müssen sich plötzlich mit neuen Themen wie der Annahme und Ausschlagung des Erbes, Bestattungspflichten, Bestattungsbeihilfe oder der Testamentsvollstreckung auskennen. Herr RA Keller biete eine erste Einführung ins Erbrecht und gibt Handlungshinweise für ehrenamtliche Betreuer.
Immer mehr Menschen leiden heute unter gefühlter Einsamkeit. Dies kann verschiedene Ursachen und Gründe haben. Die Wege aus der Einsamkeit sind ebenso vielfältig wie ihre Ursachen. Einsamkeit macht krank – umso wichtiger ist es vorzubeugen bzw. Wege zu finden, die aus der Einsamkeit führen. Dazu gehören besonders qualitativ gute menschliche Beziehungen. In diesem Vortrag von Frau Schanz schauen wir auf diese Themen und tauschen uns über die Erfahrungen aus.