„Es gibt unendlich viel zu
machen und zu helfen, wenn
nur jemand da ist, der es tut!“(Agnes Neuhaus)
Herzlich Willkommen im SkF Koblenz e.V.
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist ein Frauen- und Fachverband der sich der Hilfe für Kinder, Jugendliche, Frauen und ihre Familien in besonderen Lebenslagen widmet. Häufig erfordert es Mut, um Hilfe und Unterstützung zu bitten und über Situationen zu sprechen, die als belastend, bedrohlich, beschämend oder kaum in Worte zu fassen sind. Hier bieten wir unsere Unterstützung an.
So unterschiedlich die Familien, so individuell ihre Herausforderungen. Wir möchten Ihnen bei Problemen und scheinbar ausweglosen Situationen beratend zur Seite stehen oder Sie während einer Krise informieren und stabilisieren.
Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gehört es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und für ihr Wohl zu sorgen.
Eine Schwangerschaft kann die Lebensplanung von Frauen und Männern entscheidend verändern. Sie löst je nach Lebenssituation unterschiedliche Reaktionen und Gefühle aus: Freude und Hoffnung, aber auch Unsicherheit und Angst. Die Geburt eines Kindes ist ein Schritt in ein neues Leben.
Kinder und Jugendliche, die nicht in ihren Herkunftsfamilien bleiben können, finden häufig ein geeignetes neues
Zuhause. Unsere Mitarbeiterinnen bieten zum Wohl der Kinder gerade auch nach der Vermittlung kontinuierliche
Begleitung für aufnehmende Eltern, Herkunftsfamilien und Kinder/Jugendliche, in der Regel bis zur Verselbständigung.
Im Zuge der weltweit festgeschriebenen Rechte für Kinder und Jugendliche, zu deren universellen Verbindlichkeit
sich Deutschland verpflichtet, sind wir für Frauen sowie für Kinder und Jugendliche professionelle Anlaufstelle.
Menschen, die auf Grund einer Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können,
benötigen Hilfe. Die gesetzliche Betreuung soll diese Menschen unterstützen und ihnen helfen, ihre
Selbstbestimmungsrechte zu erhalten. In Deutschland werden über eine Million Menschen gesetzlich
betreut – vielfach ehrenamtlich.
Aktuelle SkF-Beiträge
Biker unterstützen Projekt „Notfallzimmer“
Eine wertvolle Unterstützung für unser Projekt „Notfallzimmer“
Ausstellung „Was ich anhatte“ – Ein starkes Zeichen gegen Gewalt
Fortschritt bei der Betreuervergütung bleibt eine Herausforderung
DANKE
Wärmende Spende für Bedürftige

“Es geht uns um das Wohl jedes Einzelnen.”
Agnes Neuhaus, Gründerin des SkF, 1899
Sei ein Teil von uns – Denn jede Unterstützung zählt
Unser Verein lebt von Beginn an vornehmlich dank des ehrenamtlichen Engagements sowie der freiwilligen materiellen und finanziellen Förderung. Heute arbeiten wir im Auftrag der Betroffenen, des Landes/der Kommune. Viele unserer Angebote sind durch Zuschüsse (auch durch das Bistum Trier) oder Entgelte finanziert. Als Verein müssen wir auch heute noch Eigenmittel aufbringen, um Dienste wie das Frauenhaus Koblenz, den Adoptionsdienst, die Alleinerziehenden – oder Schwangerschaftsberatung (für hilfesuchende
Menschen) aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus sind alle Projektangebote durch Spenden finanziert.
Mitgliedschaft
Wenn Sie sich mit unseren Hilfeangeboten und den Idealen unseres Vereins identifizieren können, werden Sie Mitglied und seien Sie ein Teil unserer engagierten SkF-Gemeinschaft!
Gemeinschaft erleben
„Du hast sicher schon die Erfahrung gemacht, dass Freude, die du verschenkst, sich auch dir mitteilt
und dich in der einen oder anderen Art belohnt. Kaum ein nobleres Geschenk kannst du machen, als
jemandem etwas Zeit zu widmen.“ (Helmut Walch)
Sponsoring und Förderung
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Arbeit und der Möglichkeit Ihrer Unterstützung. Jede Hilfe kommt genau dort an, wo sie gebraucht wird.
Die nächsten Veranstaltungen im SkF Koblenz
Sprechstunde: gesetzliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Ehegattennotvertretungsecht
Der Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Koblenz ist Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung oder Vorsorgemöglichkeiten wie der Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung und dem Ehegattennotvertretungsrecht.
Durch einen Unfall oder Erkrankung kann jeder irgendwann in die Lage versetzt werden, nicht mehr eigenständig für sich selbst Entscheidungen zu treffen, ärztlichen Eingriffen zuzustimmen, finanzielle Angelegenheit zu regeln oder Anträge zu stellen und vieles vieles mehr. Doch wer übernimmt dann diese Aufgabe und was kann man selbst im Vorfeld schon klären? In gesunden Tagen vorsorgen, diese Möglichkeit besteht mittels Vorsorgender Verfügungen. Die Entscheidung, welche Form der Vorsorge getroffen wird, ist sehr individuell und muss letztlich von jedem selbst getroffen werden. Wer Information über die verschiedenen Verfügungen benötigt oder wissen möchte wie und in welchen Fällen eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird, ist eingeladen sich an den Betreuungsverein zu wenden und die Sprechstunden zu nutzen. Selbstverständlich können auch gesonderte Termine vereinbart werden. Um Voranmeldung bei Lisa Heiles unter 0261-3042429 oder betreuungsverein@skf-koblenz.de wird gebeten.
Treffen Alleinerziehende mit ihren Kindern
Einführung als ehrenamtliche:r Betreuer:in Teil1
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig erledigen, bedarf es einer rechtlichen Vertretung. Dies kann entweder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer gesetzlichen Betreuung geschehen. Durch den demographischen als auch den gesellschaftlichen Wandel gibt es jedoch nicht nur immer mehr Menschen ohne Angehörige, die Angehörigen wohnen teilweise zu weit entfernt oder trauen sich die Übernahme einer solch verantwortungsvollen Aufgabe nicht zu. Daher ist es wichtig über die Vertretungsmöglichkeiten zu informieren und Menschen die sich engagieren möchten in ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer:in oder Vollmachtnehmer:in zu begleiten und zu unterstützen. Der Kurs besteht aus zwei (aufeinander aufbauenden) Teilen und führt in die grundlegenden Themen der Betreuertätigkeit ein. Die Unterschiede zwischen privater Vorsorge und gesetzlicher Betreuung, sowie das seit dem 01.01.2023 in Kraft getretene Betreuungsrecht, werden dargestellt. Zudem werden die Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer:innen und die möglichen Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung näher betrachtet, insbesondere die der Vermögens- und Gesundheitssorge sowie freiheitsentziehender Maßnahmen.
Einführung als ehrenamtliche:r Betreuer:in Teil 2
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig erledigen, bedarf es einer rechtlichen Vertretung. Dies kann entweder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer gesetzlichen Betreuung geschehen. Durch den demographischen als auch den gesellschaftlichen Wandel gibt es jedoch nicht nur immer mehr Menschen ohne Angehörige, die Angehörigen wohnen teilweise zu weit entfernt oder trauen sich die Übernahme einer solch verantwortungsvollen Aufgabe nicht zu. Daher ist es wichtig über die Vertretungsmöglichkeiten zu informieren und Menschen die sich engagieren möchten in ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer:in oder Vollmachtnehmer:in zu begleiten und zu unterstützen. Der Kurs besteht aus zwei (aufeinander aufbauenden) Teilen und führt in die grundlegenden Themen der Betreuertätigkeit ein. Die Unterschiede zwischen privater Vorsorge und gesetzlicher Betreuung, sowie das seit dem 01.01.2023 in Kraft getretene Betreuungsrecht, werden dargestellt. Zudem werden die Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer:innen und die möglichen Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung näher betrachtet, insbesondere die der Vermögens- und Gesundheitssorge sowie freiheitsentziehender Maßnahmen.
Treffen Alleinerziehende mit ihren Kindern






