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Förderbescheid fürs Frauenhaus bringt Frust statt Freude


Auszug aus der Homepage von Josef Oster (CDU Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Koblenz (www.josef-oster.de))

Förderbescheid fürs Frauenhaus bringt Frust statt Freude – Josef Oster (josef-oster.de)

Bewilligtes Geld kann nicht mehr abgerufen werden: Geschäftsführerin der katholischen Frauen wendet sich an MdB Josef Oster

Koblenz. Das Frauenhaus Koblenz ist ein wichtiger Zufluchtsort für seelisch, körperlich oder sexuell misshandelte oder von Misshandlung bedrohter Frauen und ihre Kinder. Die Schutzeinrichtung muss dringend saniert und erweitert werden. Deswegen hatte der Sozialdienst katholischer Frauen als Trägerverein bereits im Dezember 2021 einen Förderantrag dafür gestellt, der im August vom Bundesamt für Familie genehmigt wurde: 939 600 Euro werden für das Projekt bereitgestellt. Was eigentlich ein Grund zur Freude ist, sorgt bei Geschäftsführerin Stefanie Coopmeiners für Frust. In einem Gespräch mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Josef Oster suchte sie nun Rat und Hilfe.

Das Problem: Zwischen Antragstellung und Bewilligung der Förderung im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ liegen satte 20 Monate. Die Fördermittel sind gemäß Bewilligungsbescheid für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgesehen. Für 2023 kann das Geld aber nur noch bis zum 15. November abgerufen werden – eine viel zu knapp bemessene Zeitspanne für die Maßnahme, so Coopmeiners. Ergo: Die Förderung kann nicht in Anspruch genommen werden, womit nach Haushaltsrecht 150 000 Euro davon für das laufende Jahr verfallen würden. Ein Verlust, der die Realisierung des gesamten Projekts gefährde, so die Geschäftsführerin.
Darüber hinaus müsste das Fördergeld in 2024 binnen eines Jahres abgerufen werden. Stefanie Coopmeiners bezweifelt, dass die Arbeiten am Frauenhaus so schnell abgeschlossen sein werden. Da kein Recht auf Verschiebung der Fördermittel bestehe, trage der Verein hier das finanzielle Risiko. Es sei frustrierend, einen bewilligten Zuschuss aufgrund der Inflexibilität des Haushaltsrecht nicht abrufen zu können.

Josef Oster hat sich umgehend mit der Präsidentin des zuständigen Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Martina Hannak, in Verbindung gesetzt und nachgehakt. Hannak versprach, den Sozialdienst katholischer Frauen in Koblenz zu kontaktieren, um nach einer Lösung des Problems zu suchen.


Außerdem hat der CDU-Bundestagsabgeordnete einen Brief an die zuständige Bundesministerin Lisa Paus geschrieben, in dem er sie darum bittet, im konkreten Fall, aber auch im Allgemeinen zu prüfen, wie hier haushaltsrechtliche Abhilfe geschaffen werden kann. „Die Sanierung und Erweiterung des Frauenhauses in Koblenz ist eine absolut begrüßenswerte Maßnahme, die jede Unterstützung verdient“, betont Oster. „Es kann nicht sein, dass Finanzmittel für wichtige, förderfähige Projekte verfallen und die Maßnahmenträger vor Ort durch zähe und langwierige Bewilligungsverfahren unter Druck geraten oder gar ausgebremst werden“, so Oster. „Hier muss alles getan werden, damit diese Maßnahme wie geplant umgesetzt werden kann. Dabei sehe ich Bundesministerin Lisa Paus in der Pflicht. Ich erwarte, dass Paus als zuständige Ministerin hier schnellstmöglich aktiv wird und konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzeigt.“