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Neue gesetzliche Regelungen und neue Paragraphen für die Rechtsvertretung Volljähriger und für Betreuer


  • „Ehegatten oder Lebenspartner handeln für mich…“
  • Rechtsvertretung volljähriger Mitbürger“

Ab dem 01.01.2023 gibt es die Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Auch für Betreuer gelten neue Bestimmungen zur Aufnahme und Führung von Betreuungen.

Welche Vorrausetzungen, Bedingungen zu beachten sind, welche Möglichkeiten und Aufgaben daraus erwachsen, aber auch welche Abgrenzungen und Einschränkungen hierbei bestehen, werden durch die Mitarbeiter der Betreuungsvereine von Caritas Andernach, SKF Koblenz und SKM Mayen bei der Veranstaltung „Markt der Möglichkeiten“ dargestellt.

Der Markt der Möglichkeiten bietet Interessierten Informationen durch persönliche Beratung und Bereitstellung schriftlicher Handouts in der Zeit von 16:00 bis 19:00 Uhr im persönlichen Gespräch.

Die erste Veranstaltung findet am Dienstag, den 22.11.22, ab 16:00 Uhr im Ratssaal der Verbandsgemeinde Maifeld in Polch statt, der Zugang erfolgt barrierefrei über den Eingang Marktplatz.

Die zweite Veranstaltung findet am Donnerstag, den 24.11.22, ab 16:00 Uhr in den Räumen des SKF Koblenz, Kurfürstenstr. 87, statt.

Anmeldung hierzu ist erwünscht unter 0261 / 3042426 bzw. TK@skf-koblenz.de