Genitalverstümmelung stoppen und als Asylgrund anerkennen:
67.000 Frauen und Mädchen in Deutschland betroffen
Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar
Berlin/Freiburg/Dortmund, 04. Februar 2022. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Die Beratungsstellen der verbandlichen Caritas erleben seit Jahren, mit welch dramatischen Folgen diese Eingriffe verbunden sind. „Genitalverstümmelungen sind Verletzungen des Körpers und der Seele. Sie verletzen die sexuelle Selbstbestimmung ebenso wie sie die Gefahr von Geburtskomplikationen erhöhen. Für die Caritas ist der Zeitpunkt längst überschritten, national und international diesen Praktiken ein Ende zu setzen,“ so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.
Zum internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am kommenden Sonntag fordern der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände IN VIA Deutschland und der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein (SkF), dass endlich alles getan werden muss, um gegen Genitalverstümmelung vorzugehen. Präventive Angebote, Beratung und medizinische Unterstützung für die Mädchen und Frauen in Deutschland sind auszubauen. „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss Genitalverstümmelung im Asylverfahren als geschlechtsspezifischen Asylgrund anerkennen“, so die Verbände.
Seit 2013 ist die Verstümmelung und Beschneidung weiblicher Genitalien in Deutschland ein eigener Straftatbestand. Ausweislich einer Erhebung des Bundesfamilienministeriums sind hierzulande 67 000 Mädchen und Frauen betroffen. „Medizinische und sozialpädagogische Fachkräfte können den betroffenen oder bedrohten Frauen und Mädchen sensibel und adäquat helfen. Wir brauchen umfassende qualifizierte Kolleginnen für diese wichtige Arbeit, vor allem aber muss die Präventionsarbeit ausgebaut und durch die öffentliche Hand verlässlich unterstützt werden“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.
Aufklärung, frühe Hilfe und Schutz notwendig
„Viele Frauen, die zu uns in die Beratung kommen, sprechen aufgrund der erlittenen Gewalt und Scham zunächst nicht über die Beschneidung. Es wird erst im Laufe des Gesprächs zum Thema“, so Birgit Wetter-Kürten von der Beratungsstelle „esperanza“ des SkF e.V. in Köln. „Wir informieren die betroffenen Frauen über ihre Rechte, begleiten sie und vermitteln medizinische Hilfen. Der Schutz von betroffenen Frauen und Mädchen und der Zugang zu medizinischen Hilfen gelingen nur, wenn qualifizierte Fachleute das Tabu brechen und über weibliche Genitalverstümmelung in achtsamer und kompetenter Weise mit den betroffenen Frauen ins Gespräch kommen.“
Gefährdete Mädchen können nur dann geschützt werden, wenn ihre Eltern erreicht und über die lebenslangen Folgen und rechtlichen Hintergründe von Genitalverstümmelung aufgeklärt werden. Hierzu bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit mit den verschiedenen Communities. Deren Angehörige haben mithilfe ihrer Sprachkenntnisse sowie aufgrund eigener Erfahrungen zumeist einen direkteren Zugang zu Frauen und Mädchen.
Genitalverstümmelung im Asylverfahren
„Als eine Form geschlechtsspezifischer Verfolgung muss Genitalverstümmelung im Asylverfahren besser anerkannt werden. Das darf nicht nur für Frauen und Mädchen gelten, die vor einer bevorstehenden Beschneidung flüchten, sondern auch für bereits betroffene Frauen und ihre Kinder. Viele leiden psychisch und physisch heute noch unter den Folgen“, erklärt Claire Deery, Fachanwältin für Migrationsrecht und Rechtsberaterin des Deutschen Caritasverbandes. Das Personal des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge müsse insgesamt für die Befragungen der Frauen besonders geschult werden. „Bei diesem weiter stark tabuisierten Thema ist ein aktives Ansprechen und sensibles Nachfragen notwendig. Denn viele der betroffenen Frauen wissen oftmals gar nicht, dass sie als besonders schutzwürdig gelten und dies in ihrem Asylverfahren eine Rolle spielt“, so Deery.
Hintergrund
Die Verstümmelung bzw. Beschneidung weiblicher Genitalien (Female genital mutilation/-cutting, kurz: FGM_C) ist eine traumatisierende Körperverletzung. Sie wird meist ab dem Säuglingsalter, in den meisten Fällen vor Beginn oder während der Pubertät vorgenommen. Weltweit sind laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) mehr als 200 Millionen Frauen betroffen. Durchgeführt wird Genitalverstümmelung überwiegend in einigen Regionen Afrikas, aber auch in einigen Ländern des Nahen Ostens und Asiens. Mit der Einwanderung von Frauen aus diesen Ländern sind die Zahlen der beschnittenen Frauen und von FGM_C bedrohten Mädchen in Deutschland stark gestiegen. Nach einer Erhebung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Jahr 2020 wird von bis zu 67.000 betroffenen Frauen und Mädchen und bis zu 14.000 gefährdeten Mädchen ausgegangen.
Positionierung
Die ausführliche Positionierung von DCV, IN VIA und SkF zur Bekämpfung von Genitalverstümmelung finden Sie hier: https://www.skf-zentrale.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/stellungnahmen
Materialien
Hintergrundinformationen zur Sensibilisierung für FGM_C finden Sie hier:
https://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/migration/weibliche-genitalbeschneidung
Kontakte:
Anke Hirsch: anke.hirsch@caritasnet.de
Claire Deery: deery@kanzlei-fuer-migrationsrecht.de
Die Pressemitteilung ist auf der Homepage des SkF eingestellt.
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 138 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 40 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
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