Sehr geehrte verhandelnde Damen und Herren,
anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen fordern die unterzeichnenden Verbände, die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten.
Im Sondierungs-Ergebnispapier haben sich die Ampel-Parteien unter der Überschrift „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgenommen, auch das Familienrecht „der gesellschaftlichen Realität“ anzupassen. Die FDP-Forderung, das Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall für alle Kinder getrennter Eltern festzuschreiben, würde allerdings das genaue Gegenteil bedeuten:
Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall wird nicht allen Trennungskindern gerecht. Es verhindert, dass im Einzelfall die jeweils beste Lösung für das Kind gesucht werden muss.
Wenn Eltern sich nicht auf eine Aufteilung der Betreuung einigen, können sie sich an Familien- und Erziehungsberatungsstellen wenden oder jeweils einen Antrag an das Familiengericht stellen. Das Gericht klärt dann individuell, welche Lösung die jeweils beste für das Kind ist. Mit dem Wechselmodell als gesetzlichem Regelfall könnte das Gericht aber lediglich davon abweichen, wenn das Wechselmodell dem Kindeswohl widerspricht. In Zweifelsfällen wäre das Wechselmodell anzuordnen. Damit wäre die individuelle Rechtsposition des Kindes im Falle eines Elternkonflikts deutlich gegenüber der jetzigen Regelung geschwächt.
Im Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind nahezu zu gleichen Teilen, das Kind wechselt zwischen den Haushalten der Eltern. Zurzeit praktizieren etwa 4 Prozent der Trennungsfamilien ein paritätisches Wechselmodell, weitere 5 Prozent erweiterten Umfang mit Anteilen zwischen 30/70. Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll, setzt es doch eine gute Kommunikation und Kooperation der Eltern voraus, Wohnortnähe und finanzielle Ressourcen etc. Als gesetzliches Regelmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, denn die Voraussetzungen hierfür lassen sich gerade nicht gesetzlich herbeiführen.
Statt um ein Verordnen sollte es um ein Ermöglichen gehen. Dies gilt vor allem für Trennungsfamilien mit k(l)einen Einkommen. Um ein Kind in beiden Haushalten angemessen versorgen zu können, müssen höhere Kosten abgesichert werden. Hierfür ist im SGB II ein Umgangsmehrbedarf überfällig, durch den der zweite Elternteil Mittel hat, um das Kind während des Umgangs zu versorgen. Beim hauptbetreuenden Elternteil tageweise zu kürzen geht zu Lasten des Kindes, da Fixkosten nicht tageweise eingespart werden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere für die Kinder getrennter Eltern wichtigen Überlegungen bedenken und berücksichtigen!
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Jaspers Bundesvorsitzende Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)
Hildegard Eckert Bundesvorsitzende Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Federführender Verband der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)
Dr. Beate von Miquel Vorsitzende Deutscher Frauenrat e.V. Prof’in
Dr. Maria Wersig Präsidentin Deutscher Juristinnenbund e.V.
Holger Hofmann Bundesgeschäftsführer Deutsches Kinderhilfswerk e.V
Heinz Hilgers Präsident Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Prof’in Dr. Sabine Walper Präsidentin Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.
Maria Loheide Vorstand Sozialpolitik Diakonie Deutschland PD Dr. Martin Bujard Präsident evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
Ulrich Hoffmann Präsident Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V.
Sybille Möller Vorstandsvorsitzende MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G.
Birgit Uhlworm Bundesvorstandsvorsitzende Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender e. V.
Sidonie Fernau Vorsitzender Vorstand Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Britta Altenkamp, MdL Vorsitzende Zukunftsforum Familie e.V.
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 138 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 40 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
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