Kontrollierter Umgang
Der Kontrollierte Umgang ist eine Sonderform des betreuten Umgangs. Dieser ist gekennzeichnet durch die ständige Anwesenheit einer fachlich qualifizierten Begleitperson, die die Umgangssituation beobachtet und kontrolliert. Nach § 18 Abs. 3 SGB VIII soll somit bei der Ausführung (gerichtlich) vereinbarter Umgangskontakte eine Hilfestellung gegeben werden.
- Gewährleistung von Schutz und Sicherheit des Kindes
- Förderung der Identitätsbildung durch Wiederherstellung und/oder Aufbau des Kontaktes zum Umgangsberechtigten
- Regelmäßigkeit der Umgangskontakte
Ein Kontrollierter Umgang wird über das zuständige Jugendamt vermittelt.
Ihre Ansprechpartnerinnen |
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Karin Tschiersch |
Michelle Zimmermann |