Menü Schließen

Investieren in Prävention und Beratung – Gewalthilfegesetz jetzt!


Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau durch ihren (Ex)Partner getötet. Täglich werden Frauen und Mädchen vergewaltigt, bedroht oder belästigt. Geschlechtsspezifische Gewalt ist Alltag, genauso wie der Kampf der Betroffenen um Anerkennung ihres Leides, um ihre Rechte und um Unterstützung.

Anlässlich des Internationalen Frauentages stehen auch am 8. März 2024 Forderungen nach Gleichstellung und einem Leben frei von Gewalt im Fokus. Rückenwind kommt von der Istanbul-Konvention.

Im Koalitionsvertrag verspricht die Bundesregierung die Umsetzung der Istanbul-Konvention und eine verbesserte Unterstützung für die Betroffenen. Diskutiert wird ein Gewalthilfegesetz.

„Ein solches Gesetz würde die Existenz der Beratungsangebote absichern, mehr Angebote schaffen und den betroffenen den Zugang erleichtern. Es wäre ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“ erläutert Stefanie Coopmeiners, Geschäftsführerin SkF Koblenz.

Seit über 30 Jahren leisten ambulante Fachberatungsstellen für Frauen und Mädchen Hilfe und Beratung bei Gewalterfahrungen. Trotz ihres engagierten Einsatzes arbeiten viele Beratungsstellen mit unzureichenden Ressourcen und stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen. Oft fehlt es an Anerkennung ihrer Arbeit, vielerorts sind Beratungsangebote nicht ausreichend vorhanden.

Deshalb appellieren wir und der Dachverband der Beratungsstellen bff seit Jahren an die Politik, dringend erforderliche finanzielle Mittel bereitzustellen, um Beratungsstellen angemessen auszustatten. Damit könnten nicht nur die Unterstützung der Betroffenen und Angehörigen verbessert, sondern auch die wichtigen Angebote in den Bereichen Prävention und Schulung ausgebaut werden.