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Adoption – Ein Weg für mich und mein Kind?


Der Gedanke, Ihr Kind zur Adoption zu geben, kann viele Hintergründe haben:

  • Die Schwangerschaft war nicht geplant und Sie sehen sich momentan nicht in der Lage, Ihr Kind selbst zu versorgen und zu erziehen.
  • Sie wollen oder wollten die Schwangerschaft nicht abbrechen oder haben die Schwangerschaft erst sehr spät bemerkt.
  • Sie erwarten keine oder nur unzureichende Unterstützung durch den Vater Ihres Kindes.
  • Sie sind besorgt, ein weiteres Kind könnte Sie und Ihre Familie überfordern.
  • In Ihrer Familie, Verwandtschaft und im Freundeskreis erwarten Sie kein oder wenig Verständnis, keine Hilfe und Unterstützung.
  • Sie fühlen sich zu jung oder zu alt, um Ihr Kind selbst zu erziehen und möchten ihm wechselnde Bezugspersonen ersparen.
  • Ihr Kind ist schon älter und lebt bei Verwandten oder in einer Pflegefamilie und Sie spüren, dass es Ihnen nicht mehr möglich ist, eine bereichernde Beziehung zu dem Kind aufrecht zu erhalten.

Sie machen sich Gedanken über ihre eigene Zukunft und die Zukunft ihres Kindes. Dabei erwägen Sie in ihrer Situation eine mögliche Adoption.

Beratung

Wir informieren und beraten Sie umfassend, damit Sie die für Sie und Ihr Kind beste Lösung und Entscheidung finden. Bei allen Überlegungen begleiten wir Sie und überdenken mit Ihnen auch mögliche Alternativen zu einer Adoption. Bei Bedarf können wir Ihnen Zugang zu weiteren Hilfsmöglichkeiten eröffnen, z.B. wenn Sie sich dazu entscheiden, mit Ihrem Kind zu leben.

Die Suche nach einer guten Lösung benötigt Zeit und deshalb ist es günstig, wenn Sie sich frühzeitig informieren und beraten lassen. Als Beraterinnen der Adoptionsvermittlungsstelle unterliegen wir der Schweigepflicht und bieten Ihnen vertrauliche, ggf. zunächst auch anonyme Beratung an.

Auch nach einer Adoptionsvermittlung stehen wir Ihnen weiterhin für Beratung und Begleitung zur Verfügung, z.B. bei Fragen der Bewältigung der Adoptionsfreigabe oder des Kontaktes zu dem Kind und seiner Adoptivfamilie. Dieses Angebot besteht auch nach einem längeren Zeitraum ohne zeitliche Befristung.

Adoptionsvermittlung

Entscheiden Sie sich für die Adoption Ihres Kindes, informieren wir Sie über den Ablauf der Adoptionsvermittlung sowie den rechtlichen und psychosozialen Folgen und Bedingungen.

Im Verfahren selbst haben Sie Mitwirkungsrechte, die mit Ihnen besprochen werden.

Wir begleiten Sie bei konkreten Schritten ins Krankenhaus, bei der notariellen Freigabe und auch bei der eventuell gewünschten Kontaktaufnahme zu den möglichen Adoptiveltern.

In der Regel verbleibt das neugeborene Kind nach der Geburt auf der Entbindungsstation des Krankenhauses und die Mutter kann in einem Zimmer auf der allgemeinen gynäkologischen Station aufgenommen werden. In dieser Zeit entscheiden Sie, ob und wie oft Sie Ihr Kind sehen möchten und welchen Namen Sie dem Kind geben möchten. Dies kann auch in Absprache mit den zukünftigen Adoptiveltern geschehen.

Wenn Sie in diesem Zeitraum Ihre Entscheidung zur Adoption des Kindes überdenken, können Sie Ihre Entscheidung zurücknehmen und Ihr Kind selbst aufnehmen. Hierbei erhalten Sie von uns und unseren Kolleginnen selbstverständlich Unterstützung.

Die rechtlich bindende Einwilligung zur Adoption können Sie frühestens 8 Wochen nach der Geburt vor einem Notar erklären.  Nutzen Sie diese Zeit und nehmen Sie sich die Ruhe, ohne äußeren Druck die nötige Unterschrift zu leisten. Ist der Vater des Kindes bekannt, muss er ebenfalls die Einwilligung in die Adoption vor einem Notar erklären. Die notarielle Einwilligung ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Wenn Sie einverstanden sind, wird Ihr Kind direkt aus dem Krankenhaus heraus von den „Adoptivpflegeeltern“ (erst nach gerichtlichem Abschluss der Adoption sind es die „Adoptiveltern“) aufgenommen. Diese werden von uns ebenfalls intensiv beraten und begleitet. Über uns können Informationen fließen oder Kontakte gestaltet werden.

Im weiteren Adoptionsverfahren stellen die Adoptivpflegeeltern einen notariellen Antrag auf Adoption des Kindes bei Gericht. Als Mitarbeiterinnen der zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle sind wir aufgefordert, nach einer gewissen Zeit der Adoptionspflege, in der wir das Einleben des Kindes gut beobachten und begleiten, eine fachliche Stellungnahme für das Gericht zu verfassen. Daneben müssen von der Familie weitere Unterlagen wie Gesundheitsbescheinigungen und Führungszeugnisse eingereicht werden.

Das Gericht fasst in der Regel bei der Vermittlung von Säuglingen einen Adoptionsbeschluss nach ca. 1 bis 1,5 Jahren. Damit sind die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Kind juristisch nicht mehr existent. Sie bleiben aber seine leibliche Mutter und wenn Sie es wünschen, können unabhängig vom Adoptionsbeschluss Kontakte oder (gegenseitiger) Informationsfluss vereinbart werden. Sie können sich jederzeit an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, um zu erfahren, wie es Ihrem Kind geht oder ihm und der Familie eine Nachricht zukommen zu lassen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder sich nicht sicher sind, ob Sie diesen Weg gehen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.  Wir helfen Ihnen gerne, gleich ob Sie sich für ein Leben mit oder ohne ihr Kind entschließen.

Für Ihre Entscheidung wie auch Ihr weiteres Leben wünschen wir Ihnen Kraft und Mut!

Infobroschüre: Gebe ich mein Kind zur Adoption?


Ihre Ansprechpartnerinnen

Claudia Iland
Tel.: 0261 30424-21
E-Mail: adoption@skf-koblenz.de

Anna Suckow
Tel.: 0261 30424-46
E-Mail: adoption@skf-koblenz.de