Absehbar oder unverhofft kommt es in der rechtlichen Betreuung immer wieder vor, dass betreute Menschen zu Erben werden. Ehrenamtliche Betreuer müssen sich plötzlich mit neuen Themen wie der Annahme und Ausschlagung des Erbes, Bestattungspflichten, Bestattungsbeihilfe oder der Testamentsvollstreckung auskennen. Herr RA Keller biete eine erste Einführung ins Erbrecht und gibt Handlungshinweise für ehrenamtliche Betreuer.
Um Anmeldung bis zum 16.09.2025 unter info@skf-koblenz.de oder 0261 30424-0 wird gebeten.