Auch Betreute dürfen wählen!
In der Vergangenheit wurden Sie bereits über den Infobrief darüber informiert, dass Menschen mit einer rechtlichen Betreuung in allen Angelegenheiten vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Verschiedene Parteien und Interessenverbände haben hier immer wieder insistiert und konnten letztlich erfolgreich gegen die Wahlrechtsausschüsse vorgehen. Wie Sie sicherlich durch die Medien erfahren haben, wurden diese bereits im Januar für verfassungswidrig erklärt. Mit der Entscheidung im April hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass auch die Wahlrechtsausschüsse für das Europawahlgesetz verfassungswidrig sind und damit den Weg für die Stimmabgabe freigeräumt. Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Betroffenen oder deren Betreuer bis zum 05. Mai einen Antrag auf Eintragung im örtlichen Wählerverzeichnis stellen! Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, stellen wir Ihnen gerne entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Kontakt: Verena Bruchof Tel.: 0261-3042429 od. e-mail: vb@skf-koblenz.de
Vielen Dank!
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