Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig erledigen, bedarf es einer rechtlichen Vertretung. Dies kann entweder im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer gesetzlichen Betreuung geschehen. Durch den demographischen als auch den gesellschaftlichen Wandel gibt es jedoch nicht nur immer mehr Menschen ohne Angehörige, die Angehörigen wohnen teilweise zu weit entfernt oder trauen sich die Übernahme einer solch verantwortungsvollen Aufgabe nicht zu. Daher ist es wichtig über die Vertretungsmöglichkeiten zu informieren und Menschen die sich engagieren möchten in ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer:in oder Vollmachtnehmer:in zu begleiten und zu unterstützen. Der Kurs besteht aus zwei (aufeinander aufbauenden) Teilen und führt in die grundlegenden Themen der Betreuertätigkeit ein. Die Unterschiede zwischen privater Vorsorge und gesetzlicher Betreuung, sowie das seit dem 01.01.2023 in Kraft getretene Betreuungsrecht, werden dargestellt. Zudem werden die Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer:innen und die möglichen Aufgabenkreise einer gesetzlichen Betreuung näher betrachtet, insbesondere die der Vermögens- und Gesundheitssorge sowie freiheitsentziehender Maßnahmen.