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Bundesratsbeschluss zum Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG2025)


Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

Berlin, 21.03.2025. Die BAGFW begrüßt, dass der Bundesrat heute dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG2025) zugestimmt hat. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung: Damit können Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen zunächst weiterarbeiten.

Die Rechtliche Betreuung ist ein zentrales Instrument für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Sie ermöglicht den Betroffenen, ihre Rechte wahrzunehmen und in wichtigen Lebensbereichen Entscheidungen zu treffen. Die Betreuungsvereine sind essenziell für die Umsetzung der Menschenrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Damit die Rechtliche Betreuung ihre Funktion als Teilhabeinstrument weiterhin erfüllen kann, braucht es verlässliche Strukturen und eine planbare und existenzsichernde Vergütung der rechtlichen Betreuer*innen. Von daher war die Zustimmung zum KostBRÄG2025 folgerichtig.

Zitat Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik in der Diakonie Deutschland und Vorsitzende der SKI: „Das derzeitige Vergütungssystem ist dennoch zu unflexibel, um die wichtige Infrastruktur der Betreuungsvereine arbeitsfähig zu erhalten.“

Die BAGFW setzt sich daher für eine nachhaltige Reform der Vergütungsstruktur, Dynamisierung und Verfahrensvereinfachungen ein“.

•           nachhaltige und dynamisierte Vergütungsstruktur

•           vereinfachte Verfahren und weniger Bürokratie

Dies bedeutet: mehr Zeit und Ressourcen für Menschen mit Rechtlicher Betreuung. So können wir alle die Betreuungsrechtsreform umsetzen und die Selbstbestimmung der betreuten Menschen stärken.

„Die BAGFW erwartet von der neuen Bundesregierung, sich weiterhin für eine nachhaltige und dynamisierte Vergütung der Rechtlichen Betreuung einzusetzen“ (Ronneberger).



Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 138 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 40 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.


Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
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